Modellfluggruppe Schweizer Hof e.V.
                                                                                                                                                                                                                Modellfluggruppe Schweizer Hof e.V.                                                                                                                                               

Unsere Flugplatzordnung

 

Modellfluggruppe Schweizer Hof e.V.

 

Ein so technisiertes Hobby wie der Modellflugsport fordert natürlich ein gewisses Maß an Verantwortungs- und Gefahrenbewusstsein; das ist bei uns nicht anders. Deshalb gelten auf dem Vereinsgelände folgende, für alle verbindliche Regeln:

§1: Jeder Modellflieger und Besucher ist für die Einhaltung dieser Flugplatzordnung und den sicheren Betrieb seines Modells persönlich verantwortlich. Mit Betreten des Modellflugplatzes wird diese Platzordnung als verbindlich anerkannt. Der Verein und der Vorstand haften nicht für Schäden.

 

§2: Ein Flugleiter ist beim Flugbetrieb ab drei Personen einzusetzen. Als Flugleiter sind alle aktiven Vereinsmitglieder (>18 Jahren) in Absprache mit Piloten und im zeitlichen Wechsel einsetzbar. Jeder Pilot hat sich vor Aufnahme seines Flugbe- triebes in das Flugbuch einzutragen.

 

§3: Der Flugleiter hat das Hausrecht am Platz und ist ermächtigt, bei groben Verstößen gegen die Flugplatzordnung ein Flugverbot auszusprechen. Gegenüber Nichtmit- gliedern können in Abwesenheit des Vorstand auch Vereinsmitglieder das Hausrecht ausüben.

 

§4: Das Überfliegen von Zuschauern, Gegenständen (Autos, Häuser) und Tieren und auf dem Feld arbeitenden Personen ist grundsätzlich verboten. Hunde sind aus Sicherheits- gründen notfalls durch das Führen an der Leine von der Startbahn fernzuhalten. Flugmodelle dürfen nur gestartet werden, wenn sie sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden, und der Modellpilot im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung ist. Alkoholisierten Personen ist aus Sicherheitsgründen das Betreten des Modellflugplatzes nicht gestattet. Modelle mit einem Verbrennungsmotor müssen mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sein.

 

§5: Zum Flugbetrieb sind auf dem Platz Flugmodelle mit einer maximalen Abfluggewicht von 25kg zugelassen. Flugbetrieb mit Verbrennungsmotoren ist nur erlaubt:

  1. Werktags: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  2. Sonn- und Feiertags: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Es dürfen maximal 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden.

 

§6: Für Modelle mit Verbrennungsmotor ist ein Lärmpass mitzuführen. Die Richtlärmwerte von Flugmodellen mit Kolbenmotor oder Elektromotor von: max. 73 db(A)/25m und Flugmodellen mit Turbine von: max. 78 db(A)/25m bei vorgegebener Messmethode (25m Abstand, 1m Höhe,45°, 90°, 135° zur Vorausrich- tung der Modellachse Schalldämpferseitig, auf Gras) dürfen nicht überschritten werden.

 

§7: Start und Landungen sind nur auf der Start-/ Landebahn und niemals in Richtung der Zuschauer erlaubt.

 

§8: Bei Betrieb von Turbinenmodellen muß ein geeigneter/ funktionstüchtiger Feuerlöscher (z.B. CO2- Löscher) in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen.

 

§9: Grundsätzlich ist auf dem Vereinsgelände das Fliegen nur für Mitglieder der Modell- fluggruppe Schweizer Hof e.V. erlaubt. Gastflieger werden auf die Platzordnung hingewiesen und erkennen diese mit dem Flugbetrieb an. Bei mehrfachem Besuch ist eine Gebühr von 5.- ? zu entrichten.

 

§10:Unbefugten ist das Betreten und die Nutzung des privaten Geländes grundsätzlich untersagt.

Prinzipiell gilt:

Bestimmungen allein können einen reibungslosen Flugbetrieb nicht gewährleisten ! Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft eines jeden Modellpiloten sind erforderlich, um die Kameradschaft untereinander zu fördern und ein gutes Einvernehmen mit Nicht-Modellsportlern und Platzanliegern zu erzielen ! ! !

 

 

Der Vorstand 31.07.2011

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